Was Sie nach einem Unfall wissen sollten: Ihr Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen, die Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung und der Ablauf bis zum fertigen Gutachten.
Bei einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen klare Rechte zu – hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick.
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie laut ständiger Rechtsprechung das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
Ein vollständiges Schadengutachten liegt Ihnen üblicherweise innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Fahrzeugbesichtigung vor.
Bei geringfügigen Schäden kann die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten ablehnen. Hier prüfen wir vorab, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht.
Zur optimalen Durchsetzung Ihrer Ansprüche arbeite ich mit erfahrenen Verkehrsrechtsanwälten zusammen – auch deren Kosten trägt bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung.
Für Oldtimer, Wohnmobile, LKW, Baumaschinen, weitere Nutzfahrzeuge und Sonderumbauten ist häufig ein spezialisiertes Gutachten erforderlich – sprechen Sie uns gerne an.
Von der Begutachtung bis zur Regulierung – wir unterstützen Sie bei der vollständigen Abwicklung Ihres Unfallschadens.
War der Unfall nicht von Ihnen verschuldet, übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für Gutachten und – bei Bedarf – für einen Verkehrsrechtsanwalt vollständig. Für Sie entstehen keine Kosten.
Jetzt anrufenUnverbindlich anrufen oder schreiben – wir melden uns schnellstmöglich und klären die nächsten Schritte mit Ihnen.